Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Getränkevertrieb Willi Klein Stand: 01.01.2020
1. Geltung
1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebotedes Getränkevertrieb WilliKlein (nachfolgend GV genannt) erfolgen ausschließlich aufgrunddieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese sind Bestandteilaller Verträge, die GV mit seinen Kunden über die von ihm angebotenenLieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigenLieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nichtnochmals gesondert vereinbart werden.
1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung,auch wenn GV ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbstwenn GV auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden odereines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnismit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.3 GV ist berechtigt, diese AllgemeinenLiefer- und Zahlungsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Alle Angebote und Angebotsmengen von GV sindfreibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlichgekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Die Darstellung der Produkte imOnline-Shop ist ein unverbindliches Angebot. Durch Anklicken des Buttons „Jetztkaufen!“ geben Sie als Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorbenthaltenen Waren ab. Wir leiten Ihre Online-Bestellung an unserenGetränkevertrieb weiter. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgtunmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keineVertragsannahme dar. Bei der Zahlung mit PayPal kommt der Vertrag mit derEinleitung der Zahlungstransaktion durch GV zustande. Bei der Zahlung durchDirektüberweisung kommt der Vertrag durch die Mitteilung der Auslieferungzustande oder spätestens, wenn die Ware beim Kunden angekommen ist.
2.3 Ergänzungen und Abänderungen derschriftlich geschlossenen Verträge, einschließlich dieser Allgemeinen Liefer-und Zahlungsbedingungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.4 Angaben des GV zum Gegenstand derLieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit,und Toleranzen) sowie Darstellungen desselben (z. B. Zeichnungen undAbbildungen) sind nur maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglichvorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keinegarantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oderKennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen undAbweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen, sind zulässig,soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nichtbeeinträchtigen.
3. Lieferungen
3.1 Eingehende Bestellungen werden im Rahmendes regulären Geschäftsganges und zu üblichen Geschäftszeiten ausgeliefert.Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Kunden außerhalb der üblichenGeschäftszeit, so werden zusätzliche Kosten berechnet.
3.2 Sollte der Kunde dem GV einen Schlüsselfür sein Geschäftslokal bzw. einen Lagerraum übergeben, damit eine Belieferungauch in seiner Abwesenheit erfolgen kann, so ist damit zugleich vereinbart,dass das von uns beauftragte Transportunternehmen bzw. der mit der Lieferungbetraute Mitarbeiter von GV über die Anzahl der ausgelieferten Ware und etwaigzurückgenommenen Leergutes mit Wirkung für den Kunden quittiert. DerWarenlieferung wird in diesem Fall eine Durchschrift des quittiertenLieferscheines beigelegt. Einwendungen gegen die Richtigkeit dieser Quittungmüssen binnen 7 Tagen schriftlich gegenüber GV geltend gemacht werden. NachAblauf dieser Frist sind diesbezügliche Einwendungen unstatthaft.
3.3 GV liefert die bestellte Ware zumnächstmöglichen Zeitpunkt aus. Die von GV genannten Termine und Fristen sindunverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. DieLieferverpflichtung erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt der richtigen undrechtzeitigen Selbstbelieferung.
3.4 Die Mindestbestellung beträgt 2 Kisten.Liefert GV die Ware auf Kommission, so nimmt er 30% der gelieferten Wareunentgeltlich zurück. Für darüber hinaus zurückgegebene Ware berechnet er 1 €Kommissionszuschlag je zurückgegebener Kiste.
3.5 GV ist berechtigt, einen Lieferpartnerseiner Wahl mit der Lieferung zu beauftragen.
3.6 Die von dem Kunden angegebene Lieferstellemuss mit einem Transporter oder Lkw angefahren werden können. Im Rahmen der„Frei-Haus-Lieferung“ haftet der Käufer dafür, dass der Transport bis zureigentlichen Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Getränketransportsgefahrlos möglich ist. Gleiches gilt u. a. für die Anlieferung durch Eingänge,Treppenhäuser, Kellerlöcher oder über Aufzüge. Etwaige Hindernisse sind GVrechtzeitig mitzuteilen.
3.7 Bei einem Verkauf oder Abholung ab Hoferfolgt die Platzierung der Ware auf Weisung des Fahrzeugführers. DerFrachtführer (Abholer) hat ein geeignetes Fahrzeug zu stellen, so dass dasGesamtgewicht der Ladung, die Nutzlast und das zulässige Gesamtgewicht nichtüberschritten werden. Die beförderungssichere Befestigung der Ladung,einschließlich Gestellung der hierzu erforderlichen Hilfsmittel, ist Aufgabedes Abholers. GV haftet nicht für Schäden oder Folgen, die auf ungenügendeLadungssicherung oder auf eine gegebene Überladung des Fahrzeugs zurückgehen.
4. Preise und Zahlung
4.1 Der Rechnungsbetrag ist sofort nachRechnungszugang fällig, frühestens jedoch mit der Lieferung der Ware. Zahlbarnetto ohne Abzug. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
4.2 Die Berechnung der Ware erfolgtgrundsätzlich zu den am Tage der Lieferung.
4.3 Gemäß § 288 BGB ist GV berechtigt, einePauschale in Höhe von 40 € geltend zu machen, wenn der Kunde mit einerKaufpreiszahlung in Verzug gerät. Die Geltendmachung höherer Zinsen undweiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Schecks gelten erstnach Einlösung als Zahlung. Dem Kunden bleibt es unbenommen die Entstehungeines geringeren Schadens nachzuweisen.
4.4 Leistet der Kunde nach Fälligkeit nichtoder nach dem vereinbarten Zahlungsziel, so werden die ausstehenden Beträge mitsieben Prozentpunkten über den Basiszinssatz verzinst.
4.5 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kundenist GV berechtigt, die Erfüllung aller laufenden und den Abschluss aller neuenGeschäfte zu verweigern und noch offene Beträge sofort fällig zu stellen. DieGeltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, oder der Aufrechnung mit anderenals unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüberfälligen Forderungen von GV, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
4.6 GV ist berechtigt, noch ausstehendeLieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung, Barzahlung oderSicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss desVertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kundenwesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenenForderungen von GV durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis(einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertraggilt) gefährdet wird.
5. EigentumsvorbehaltAlle Lieferungen erfolgen unterEigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zum vollen Ausgleich aller Forderungenaus der Geschäftsverbindung auch bis zum eventuellen Einlösen von Schecks undLastschriften Eigentum von GV. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltswaretritt der Kunde bereits jetzt die hieraus entstehenden Forderungen an GV ab.Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung von GV, bis deren sämtlicheForderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden befriedigt sind.Freigabeerklärung kann im Einzelnen erteilt werden.
6. Mängelrüge
6.1 Die Anzeige der Mängel hat nach Maßgabedes § 377 HGB zu erfolgen. Soweit der Kunde Mängel der Ware nicht innerhalb von24 Stunden ab der Abnahme der Ware rügt, ist jede Haftung des GV insbesonderefür Sachmängel, Falschlieferung, Fehlmengen, nicht sachgemäße Verpackung oderVerladung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Mängel.Verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 24Stunden nach Entdeckung zu rügen, Satz 2 gilt entsprechend. Trübes Bier wirdbei berechtigter Reklamation nur bei Rückgabe von mehr als 50 % der Füllmengedes trüben Bieres ersetzt, und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe.
6.2 Bei Vorliegen eines Sachmangels hat der GVdie Wahl im Rahmen der Nacherfüllung den fehlerhaften Gegenstand auszubessernoder einen mangelfreien Gegenstand zu liefern. Der Kunde ist berechtigt nachFehlschlagen der Nacherfüllung den Kaufpreis zu mindern oder den Rücktritt vomVertrag zu verlangen. Unberührt bleiben hiervon die Regelungen desVerbrauchsgüterkaufs.
7. Haftung
7.1 GV haftet nur nach den gesetzlichenBestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die aufVorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeitihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit GV keine vorsätzlicheVertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf denvorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.2 GV haftet nach den gesetzlichenBestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt.Auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.3 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzungdes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auchfür die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 GV haftet nicht für mittelbar eintretendeSchäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstigeVermögensschäden des Kunden.
7.5 Eine weitere Haftung auf Schadensersatzals zuvor vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltendgemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt auch, soweit der Kunde anstelleeines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung, Ersatz nutzloser Aufwendungenverlangt.
7.6 Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüberGV ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf diepersönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Leergut
8.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über,sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden istoder zwecks der Versendung das jeweilige Auslieferungslager von GV verlassenhat; die gilt auch dann, wenn GV den Transport mit eigenen Kräften besorgt.
8.2 Falls der Versand ohne Verschulden von GVunmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf denKunden über.
8.3 Paletten, Rollcontainer, Kisten, Mehrwegfalschen,Fässer, Premix Behälter usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden demKunden nur leihweise zur vorübergehenden bestimmungsgemäßen Benutzungüberlassen. Es wird ein Pfandgeld nach Maßgabe der jeweils gültigen Sätze vonGV erhoben. Das Pfandgeld ist auch zugleich mit der Rechnung zu bezahlen.
8.4 Der Kunde hat das Leergut in einwandfreiemZustand und so schnell wie möglich nach der Vollgutbelieferung zurückzugebenund bei Selbstabholung zurückzubringen. Über das durchschnittlicheBestellvolumen des Kunden hinaus gehenden Mehrrückgaben kann GV zurückweisenoder von der Zahlung einer Transport und Sortierentschädigung abhängig machen.
9. Besondere Bestimmungen für Miete und Leihe
9.1 GV vermietet und/oder verleiht an denKunden nach Vereinbarung Inventar wie Tische, Zapfanlagen, Kühlwagen,Verkaufsanhänger, Gläser etc. Die überlassenen Gegenstände bleiben Eigentum vonGV. Die Vermietung erfolgt nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste von GV.
9.2 Es ist Pflicht des Kunden, für eineRückgabe der ihm überlassenen Gegenstände nach Ablauf des vertraglichvereinbarten Zeitraums im vollständigen und ordnungsgemäßen Zustand zu sorgen.Der Kunde verpflichtet sich, die ihm überlassenen Gegenstände nur durchgeeignetes Personal in Betrieb zu nehmen, zu bedienen bzw. betreiben zu lassensowie Unbefugte von diesen fern zu halten. Für Beschädigungen an denüberlassenen Gegenständen, die nicht auf einen bestimmungsgemäßen Gebrauchzurückzuführen sind, und für Verluste haftet der Kunde bis zur Höhe des Zeitwertsder Gegenstände.
9.3 Soweit GV Installation und/oder Aufbauvertraglich übernommen hat, stellt der Kunde sicher, dass am Einsatzortrechtzeitig zu Beginn des Aufbaus und/oder der Installation in angemessenerEntfernung den Erfordernissen der dem Kunden überlassenen Gegenstände und desEinsatzzweckes entsprechend Energieanschlüsse und sonstige erforderlicheAnschlüsse zur Verfügung stehen. Erforderliche Informationen sind GVrechtzeitig mitzuteilen.
9.4 Der Kunde darf, die ihm von GVüberlassenen Gegenstände nur zu den vertragsgegenständlichen Zwecken nutzen.Der Kunde darf die ihm miet- und/oder leihweise überlassenen Gegenstände nurfür Zwecke des Absatzes von GV gelieferter Ware einsetzen. Die von GVüberlassenen Gegenstände dürfen von dem Kunden nur derart in Anspruch genommenwerden, dass keine Überlastung eintritt. Der Kunde ist verpflichtet, dieGegenstände vor Überbeanspruchungen zu schützen. Dem Kunden ist eine Nutzungder ihm überlassenen Gegenstände an einem anderen Ort als dem vereinbarten Ortbzw. zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck ohne vorherige schriftlicheZustimmung von GV nicht gestattet.
9.5 Wartungen, Pflegearbeiten sowie notwendige Reparaturen und sonstige fürdie Erhaltung der Betriebsbereitschaft der Gegenstände notwendige Maßnahmensind während des vertraglich vereinbarten Zeitraums von dem Kunden zuzulassenund zu ermöglichen. Bei Störungen und Schäden an Versorgungsleitungen hat derKunde für eine sofortige Sicherung ggf. Abschaltung zu sorgen. GV istunverzüglich zu benachrichtigen.
9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohnevorherige schriftliche Zustimmung von GV Änderungen an den überlassenenGegenständen vorzunehmen bzw. zu veranlassen sowie Kennzeichnungen, die von GVangebracht wurden, zu entfernen. Soweit Dritte Rechte an den von GVüberlassenen Gegenständen geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, GVunverzüglich zu informieren sowie die Dritten auf das Eigentum von GVhinzuweisen.
9.7 Im Falle der Leihe ist GV jederzeit zumWiderruf des Leihe-Verhältnisses berechtigt und kann von dem Kunden dieHerausgabe der leihweisen überlassenen Gegenstände verlangen.
9.8 Die von GV überlassenen Gegenstände werdenin dem Zustand, in dem sie sich befinden, als vertragsgemäß von dem Kundenübernommen. Die verschuldensunabhängige Haftung von GV gemäß § 536 a BGB wirdausgeschlossen. Im Übrigen richtet sich die Haftung von GV nach nachstehenderZiff. 7 (Gesamthaftung). GV leistet Gewähr für den betriebsfähigen Zustand derGegenstände während des vertraglich vereinbarten Zeitraums unter derVoraussetzung des vertragsgemäßen Gebrauchs und bei normaler Unterhaltung durchden Kunden.
9.9 Der Kunde gewährleistet die Einhaltung derVerkehrssicherungspflichten und stellt GV von evtl. Ansprüchen aus derVerletzung der in Bezug auf die ihm überlassenen Gegenstände bestehendenVerkehrssicherungspflichten im Innenverhältnis frei. Dies gilt nicht, soweitein Schaden durch Mängel des technischen Zustandes der Gegenstände entstandenist, dessen Behebung GV unterlassen hat, obgleich GV der Schaden bekannt war.
10. Höhere Gewalt
10.1 In Fällen höhere Gewalt ist GV für dieDauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit.Höhere Gewalt ist jedes außerhalb der Kontrolle des jeweiligen Kunden liegendeEreignis, durch das er ganz oder teilweise an der Erfüllung seinerVerpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen,Streiks, behördlicher Anordnung und rechtmäßiger Aussperrungen sowie nicht vonihm verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen usw.
10.2 GV wird dem Kunden den Eintritt sowie denWegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, diehöhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zubeschränken.
11. Saldenbestätigung
Der Käufer hat Saldenbestätigungen,insbesondere über Leergutsalden und sonstige Abrechnungen, auf Richtigkeit undVollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 10 Arbeitstagen abZugang der Saldenbestätigung oder Abrechnungen schriftlich bei GV zu erheben.Erhebt der Kunde nicht fristgerecht Widerspruch, gelten die Saldenbestätigungenbzw. Abrechnungen als anerkannt.
12. Datenschutz
GV weist darauf hin, dass er, die für denGeschäftsablauf notwendigen Daten wie Name, Anschrift, Bestellungen etc.,elektronisch in einer Datenverarbeitungsanlage speichert. Die Daten werdenentsprechend den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes vor Missbrauchgeschützt. Der Kunde ist mit der Speicherung dieser Daten einverstanden.Ausführliche Informationen zum Umfang und Zweck der Datennutzung enthält dieunter www.getraenke-klein.info unter dem Stichwort Datenschutz hinterlegtenInformationen.
13. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist für den GV ist Andernach.
14. SchlussbestimmungSollten eine oder mehrere Bestimmungen dieserAllgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen ungültig sein oder werden, sowerden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.